Reparaturservice - Notebooks - Monitor-Display's - Netzteile - Mainboards - TFT-Ersatzlösungen für Industrieanwendungen
Wir halten uns daran.
Firma
AGB
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen.
§2 Vertragsabschluß
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltende Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Nebenanreden, änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden. Die bei Vertragsabschluß festgestellten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
§3 Preise
Für Kaufverträge gelten die vereinbarten Preise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Bei Serviceleistungen werden für Wartung im Außendienst und Kleinmontagen die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Die Kosten umfassen Arbeits- und Fahrzeit sowie deren tarifmäßige Zuschläge sowie deren tarifmäßige Zuschläge sowie den Verbrauch von Bauteilen und Materialien.

Bei Werkstattreparaturen werden die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Für Reparaturaufträge ohne Fehlerbeschreibung wird keine Gewähr Übernommen. Kann wegen fehlender Fehlerbeschreibung keine Reparatur durchgeführt werden, werden dem Auftraggeber die Prüfkosten berechnet. Die Verrechnungssätze für Arbeits- und Fahrzeit sowie Pauschal-Abrechnungspreise der Werkstattreparaturen werden nach der jeweils gültigen 'Preisliste für Leistungen' angeboten und berechnet.
§4 Lieferzeiten
Genannte Liedertermine sind verbindlich.

Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlanden.

Die Dauer der vom Läufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§5 Gewährleistung und Haftung
Ist bei Kaufgegenständen der Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit sie fÜr den Käufer zumutbar sind.

Dem Verkäufer müssen offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.

Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Für die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten. Etwaige weitergehende Gewährleistungen des Herstellers bleiben unberührt.

Gebrauchtgeräte werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung des Verkäufers verkauft. Etwaige Ansprüche gegen die jeweiligen Hersteller der Geräte bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Förderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsschluss und aus der unerlaubten Handlung sind sowohl gegen der Verkäufer als auch gegen seine ErfÜllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§6 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an dem Gegenstand ohne weiteres auf den Käufer über.

Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen.

Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat.

Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand , solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu. sorgen.

Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Käufer.
§7 Zahlung
Rechnungen des Verkäufers über gebrauchte Geräte sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort ohne Abzug zahlbar. Montage und Wartungsdienstrechnungen sind ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungseingang zu begleichen Die Ablehnung von Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes - mindestens jedoch 2% über dem Bundesbankdiskontsatz - zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile des Gericht, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist, als Gerichtsstand vereinbart.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Druckversion im pdf-Format
Garantie / Gewährleistung
Zum 1. Januar 2002 hat sich das zuvor gültige Recht bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung geändert. So gilt seitdem eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Kaufdatum. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer Mängel der Ware, - soweit diese bereits beim Kauf der Ware existierten - beanstanden und Nachbesserung (Reparatur) oder Umtausch verlangen. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum muss der Käufer hierbei nicht den Nachweis antreten, dass der beanstandete Fehler bereits bei Übergabe der Ware bestand. Ab dem 7. Monat nach Übergabe der Ware ist dieser Nachweis jedoch erforderlich. Die Gewährleistung bezieht sich auf Herstellungs- und Materialsfehler sowie anderen Fehler, die bereits bei der Auslieferung vorliegen. Hierzu gehören keine Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, unsachgemäße Aufstellung bzw. Installation, Anschluss an falsche Netzspannung, normalen Verschleiß, nicht beachten der Gebrauchsanweisung, chemische oder elektrochemische Einwirkung und höhere Gewalt entstehen. Diese Einschränkung gilt auch für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht von eTop365 autorisiertem Servicepartner entstanden ist. Falls die Ware weder repariert noch ausgetauscht werden kann, wird Ihnen der Warenwert gutgeschrieben, abzüglich Versandkosten und Versicherung.
Herstellergarantie
Die freiwillige Herstellergarantie ist eine zusätzliche Sicherheit für Sie als Kunde. Der sog. Garantievertrag besteht zwischen eTop365 und Ihnen als Kunden. Die jeweiligen Garantiezeiten können Sie aus unserer Artikelbeschreibung oder Ihrer Bedienungsanleitung entnehmen. Kunden sind für die Hin- und Rückversandkosten verantwortlich.
Reparaturabwicklung
Aus der Bedienungsanleitung können Sie die Garantie- und Hersteller- Informationen entnehmen, sollte Ihr Artikel einen Defekt aufweisen. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen selbstverständlich gern weiter. Wir nennen Ihnen detaillierte Angaben zur Reparatur durch einen unserer Servicepartner und senden Ihnen diese Informationen auch zusätzlich per E-Mail zu. Da wir mit erfahrenen Servicepartnern zusammenarbeiten, können wir eine schnelle Abwicklung gewährleisten.